Verwaltungshaushalt

Aus SGK Berlin

Der Verwaltungshaushalt ist der Teil des Haushalts, aus dem die Leistungen der Verwaltungen bestritten werden. Zu den laufenden Ausgaben gehören u.a. Mieten, Betriebs- und Personalkosten, Zuschüsse sowie Transferleistungen wie Jugend- und Sozialhilfe.

Ziel der Haushaltswirtschaft ist es, im Verwaltungshaushalt Überschüsse zu erwirtschaften, um so Investitionen im Vermögenshaushalt finanzieren zu können. Gegenwärtig wird dies aber nur von wenigen Kommunen erreicht. Vielmehr ist es so, dass durch den Verkauf kommunalen Vermögens, der im Vermögenshaushalt abgewickelt wird, Finanzmittel für den laufenden Betrieb erwirtschaftet werden müssen.


Quelle: Berliner Kommunalpolitisches Lexikon, Stand: 2016