Zweckzuweisungen

Aus SGK Berlin

Zweckzuweisungen sind finanzielle Mittel, die die Gemeinden von Bund und Land zur Erledigung von Aufgaben erhalten. Zweckgebundene Zuweisungen erhalten Gemeinden in der Regel projektbezogen und auf Antrag. Es können investive Mittel sein, die die Gemeinden bei der Durchführung bestimmter kommunaler Investitionen unterstützen sollen oder die für die Erfüllung einer einzelnen kommunalen Aufgabe außerhalb des Selbstverwaltungsbereichs nötig sind.


Quelle: Berliner Kommunalpolitisches Lexikon, Stand: 2016