Über- und außerplanmäßige Ausgaben
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Über- und außerplanmäßige Ausgaben sind die Soll-Ausgaben, für deren Zweck im Haushaltsplan nicht ausreichende Finanzmittel (überplanmäßig) bzw. keine Finanzmittel (außerplanmäßig) veranschlagt und keine Haushaltsausgabereste aus den Vorjahren verfügbar sind. Über- und außerplanmäßige Ausgaben sollen durch Einsparungen bei anderen Ausgaben in demselben Einzelplan ausgeglichen werden.
In den Bezirken beschließt die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) über die Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben (§ 12 Abs. 2 Nr. 1 BezVG).
Quelle: Berliner Kommunalpolitisches Lexikon, Stand: 2016