Geschütztes Marktsegment: Versionsgeschichte

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  • AktuellVorherige 18:43, 16. Jan. 2022Knut Diskussion Beiträge 387 Bytes +387 Bytes Die Seite wurde neu angelegt: „Für die Versorgung von Wohnungsnotfällen wurde ein sogenanntes „Geschütztes Marktsegment“ eingerichtet. Wohnungslosen oder unmittelbar von Wohnungslosigkeit bedrohten Haushalten kann aus diesem besonderen Kontingent eine Wohnung vermittelt werden. Zuständig sind die bezirklichen Sozialämter. ---- {{Lexikon2016}} Kategorie:LexikonKategorie:SozialesKategorie:Wohnen