Geschütztes Marktsegment

Aus SGK Berlin

Für die Versorgung von Wohnungsnotfällen wurde ein sogenanntes „Geschütztes Marktsegment“ eingerichtet. Wohnungslosen oder unmittelbar von Wohnungslosigkeit bedrohten Haushalten kann aus diesem besonderen Kontingent eine Wohnung vermittelt werden. Zuständig sind die bezirklichen Sozialämter.


Quelle: Berliner Kommunalpolitisches Lexikon, Stand: 2016