Gewerbesteuer

Aus SGK Berlin
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Gemeinden sind berechtigt, die Gewerbesteuer zu erheben. Sie legen jährlich den Gewerbesteuerhebesatz fest. Der Gewerbesteuer unterliegt jeder Gewerbebetrieb, der in Deutschland betrieben wird. Besteuerungsgrundlage ist der Gewerbeertrag. Der nach Abzug des Freibetrages verbliebene Gewerbeertrag ergibt nach Multiplikation mit der Steuermesszahl den Steuermessbetrag. Nach dem Unternehmenssteuerreformgesetz 2008 beträgt die Gewerbesteuermesszahl für alle Gewerbebetriebe einheitlich 3,5 %. Durch Multiplikation des Gewerbesteuermessbetrages mit dem von der Gemeinde festgesetzten Hebesatz ergibt sich der Gewerbesteuerbetrag. In Berlin liegt der Gewerbesteuerhebesatz seit 1999 bei 410 %.


Quelle: Berliner Kommunalpolitisches Lexikon, Stand: 2016