Steuermesszahl

Aus SGK Berlin

Die Steuermesszahl ist ein Faktor zur Ermittlung der Gewerbesteuer in Deutschland. Der nach Abzug des Freibetrages verbleibende Gewerbeertrag wird mit einer Steuermesszahl multipliziert. Die anzuwendende Steuermesszahl richtet sich nach der Höhe des Gewerbeertrages.

Die Gewerbesteuermesszahl beträgt bis 12.000 € 1%, bis 24.000 € 2%, bis 36.000 € 3%, bis 48.000 € 4% und über 48.000 € 5%.

Die Grundsteuermesszahl wird als Anteil vom Einheitswert angegeben und dient zur Berechnung des Grundsteuermessbetrages. Sie richtet sich nach der jeweiligen Grundstücksart. (z.B. 2,6 ‰ für Einfamilienhäuser für die ersten 38.346,89 € (75.000 DM) des Einheitswerts, 3,5 ‰ für den Rest des Einheitswerts).

(Anm.: Die Angabe des Einheitswerts für Grundstücke in DM hat den Hintergrund, dass seit der Einführung des EURO für Altbauten keine Einheitswerte neu festgesetzt wurden (Hauptfeststellungszeitpunkt West 1964, Ost 1935)).


Quelle: Berliner Kommunalpolitisches Lexikon, Stand: 2016