Gleichstellungsbeauftragte

Aus SGK Berlin
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Gleichstellungsbeauftragte sollen darauf hinwirken, dass die im Grundgesetz festgeschriebene Gleichberechtigung von Frauen und Männern auf bezirklicher Ebene durchgesetzt wird. Sie verstehen sich als Interessenvertreter/innen der Bürger/innen. Zu ihren Aufgaben gehört die Beratung und Unterstützung von Frauen bei der Durchsetzung ihrer Interessen und Rechte, Beratung und Unterstützung der Frauengruppen, -verbände und -organisationen des Bezirkes und des Landes Berlin, Unterstützung von Frauen im Berufsalltag, Beratung und Hilfe in Krisensituationen bei Gewalt gegen Frauen und Kinder sowie Gremienarbeit. Die Gleichstellungsbeauftragte ist hauptamtlich und ausschließlich für diese Aufgaben zuständig.

siehe auch: Ämterstruktur in den Bezirken


Quelle: Berliner Kommunalpolitisches Lexikon, Stand: 2016