Ämterstruktur in den Bezirken

Aus SGK Berlin

Durch das 8. Gesetz zur Änderung des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) werden die Ämter in den Bezirken mit Beginn der 17. Wahlperiode des Abgeordnetenhauses, also seit Oktober 2011, einheitlich organisiert. Es wird nach § 37 Abs. 1 Satz 1 BezVG i.V.m. der Anlage zum BezVG und der Verordnung über die Gliederung des Bezirksamtes festgelegt, in welche Fachämter, Serviceeinheiten, sonstigen Organisationseinheiten und Beauftragten sich die Bezirksämter gliedern, wobei sowohl die Bezeichnungen wie auch das Aufgabenspektrum der Organisationseinheiten festgelegt werden. Das Bezirksamt bildet nach § 37 Abs. 6 BezVG aus den Fachämtern und Serviceeinheiten fünf Geschäftsbereiche (Abteilungen), denen auch die sonstigen Organisationseinheiten und Beauftragten zugeordnet werden. Das Bezirksamt ist grundsätzlich frei, wie es die Organisationseinheiten verteilt. Es werden aber vereinzelt durch gesetzliche Vorschriften (§ 37 Abs. 6 Satz 2 BezVG, § 3 Abs. 3 GDG und § 21 Abs. 1 Satz 3 LGG) Zuordnungen zu bestimmten Geschäftsbereichen vorgegeben.

Die Bezirksämter sind demnach wie folgt gegliedert:

I. Fachämter

1. Amt für Bürgerdienste

  • Bürgerämter (einschließlich der straßenverkehrsbehördlichen Aufgabe der Ausgabe von Bewohnerparkausweisen und Ausnahmegenehmigungen für Gäste im Rahmen der Berliner Parkraumbewirtschaftung)
  • Standesamt
  • Staatsangehörigkeitsangelegenheiten
  • Wohnungsamt
  • Wahlen

2. Jugendamt

  • Aufgaben des Jugendamtes (Fachberatung, allgemeine Förderung von jungen Menschen und ihren Familien, familienunterstützende Hilfen, fachbereichsübergreifende Jugendhilfe)
  • Kindertagesbetreuung (einschließlich Kita-Eigenbetrieb)

3. Amt für Soziales

  • Betreuungsbehörde und Soziale Dienste
  • Materielle Hilfen
  • Durchführung der Leistungen des kommunalen Trägers gemäß SGB II und AG-SGB II (Jobcenter)

4. Amt für Weiterbildung und Kultur

  • Volkshochschule
  • Musikschule
  • Bibliotheken
  • Kultur
  • Heimatmuseum

5. Stadtentwicklungsamt

  • Stadtplanung
  • Bau- und Wohnungsaufsicht
  • Vermessung (einschließlich Liegenschaftskataster und Wertermittlung)
  • Denkmalschutz
  • Quartiersmanagement

6. Tiefbau- und Grünflächenamt

  • Tiefbau (Straßenplanung, Straßenneubau, Straßenunterhaltung, Straßenaufsicht)
  • Straßenverwaltung
  • Straßenverkehrsbehörde (mit Ausnahme der den Ämtern für Bürgerdienste zugewiesenen Aufgaben)
  • Unterhaltung und Neubau von Grün- und Freiflächen einschließlich Friedhöfe und Kleingärten
  • Landschaftsplanung

7. Ordnungsamt

  • Ordnung im öffentlichen Raum (einschließlich verhaltensbedingten Lärms und Parkraumbewirtschaftung und -überwachung)
  • Gewerbe (Wirtschaftsordnung, einschließlich Märkte)
  • Veterinär- und Lebensmittelaufsicht
  • Zentrale Anlauf- und Beratungsstelle nach § 37 Abs. 4 BezVG

8. Gesundheitsamt

  • Gesundheitsschutz und -aufsicht
  • Gesundheitsschutz und -förderung für Erwachsene
  • Gesundheitsschutz und -förderung für Kinder
  • Spezielle gesundheitliche Hilfen für Menschen mit Behinderungen

9. Umwelt- und Naturschutzamt

  • Umweltplanung, -beratung und -information
  • Umweltordnungsaufgaben (ohne verhaltensbedingten Lärm)
  • Natur- und Artenschutz

10. Schul- und Sportamt

  • Schulträgerschaft
  • Förderung des Sports

II. Serviceeinheiten

1. Serviceeinheit Finanzen

  • Haushalts- und Stellenplanung und -wirtschaft
  • Kassenwesen

2. Serviceeinheit Personal

  • Personalverwaltungsservice
  • Personalentwicklungsservice

3. Serviceeinheit Facility Management

  • Kaufmännische und technische Immobilien- und Gebäudeverwaltung
  • Hochbauservice
  • Innere Dienste (Dienstpost, Vervielfältigungen, Fernmelde-angelegenheiten, Beschaffungen, Anlagenbuchhaltung)
  • IT-Service

III. Sonstige Organisationseinheiten

  • 1. Rechtsamt
  • 2. Steuerungsdienst (einschließlich Geschäftsprozessmanagement und Digitalisierung)
  • 3. Sozialraumorientierte Planungskoordination
  • 4. Qualitätsentwicklung, Planung und Koordination des öffentlichen Gesundheitsdienstes
  • 5. Pressestelle
  • 6. Wirtschaftsförderung nach § 37 Abs. 3 BezVG
  • 7. Zentrale Vergabestelle

IV. Beauftragte

  • 1. Datenschutzbeauftragte oder Datenschutzbeauftragter
  • 2. Behindertenbeauftragte oder Behindertenbeauftragter
  • 3. Integrationsbeauftragte oder Integrationsbeauftragter
  • 4. Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte
  • 5. EU-Beauftragte oder EU-Beauftragter
  • 6. Beauftragte für Partnerschaften oder Beauftragter für Partnerschaften



Quelle: Berliner Kommunalpolitisches Lexikon, Stand: Januar 2020