Grundsteuer

Aus SGK Berlin
Version vom 16. Januar 2022, 19:40 Uhr von Knut (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „Die Grundsteuer ist eine Steuer auf das Eigentum an Grundstücken und deren Bebauung (Substanzsteuer). Die Grundsteuer gehört zu den Gemeindesteuern. Die Grundsteuer ist in Art. 106 Abs. 4 GG und im Grundsteuergesetz (GrStG) geregelt. Die Hebesätze in Berlin betragen: * für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft 150% (Grundsteuer A) * für Grundstücke 810% (Grundsteuer B) Der Hebesatz der Grundsteuer A besteht seit 1995 unverändert. Der Hebesat…“)

(Unterschied) ← Nächstältere Version | Bestätigte Version (Unterschied) | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Die Grundsteuer ist eine Steuer auf das Eigentum an Grundstücken und deren Bebauung (Substanzsteuer). Die Grundsteuer gehört zu den Gemeindesteuern. Die Grundsteuer ist in Art. 106 Abs. 4 GG und im Grundsteuergesetz (GrStG) geregelt.

Die Hebesätze in Berlin betragen:

  • für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft 150% (Grundsteuer A)
  • für Grundstücke 810% (Grundsteuer B)

Der Hebesatz der Grundsteuer A besteht seit 1995 unverändert. Der Hebesatz der Grundsteuer B wurde zum 01.01.2007 von 660% auf 810% angehoben.


Quelle: Berliner Kommunalpolitisches Lexikon, Stand: 2016