Grundsteuer

Aus SGK Berlin

Die Grundsteuer ist eine Steuer auf das Eigentum an Grundstücken und deren Bebauung (Substanzsteuer). Die Grundsteuer gehört zu den Gemeindesteuern. Die Grundsteuer ist in Art. 106 Abs. 4 GG und im Grundsteuergesetz (GrStG) geregelt.

Die Hebesätze in Berlin betragen:

  • für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft 150% (Grundsteuer A)
  • für Grundstücke 810% (Grundsteuer B)

Der Hebesatz der Grundsteuer A besteht seit 1995 unverändert. Der Hebesatz der Grundsteuer B wurde zum 01.01.2007 von 660% auf 810% angehoben.


Quelle: Berliner Kommunalpolitisches Lexikon, Stand: 2016