Hunde: Versionsgeschichte

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  • AktuellVorherige 21:32, 16. Jan. 2022Knut Diskussion Beiträge 350 Bytes +350 Bytes Die Seite wurde neu angelegt: „Die Hundeverordnung Berlin regelt das Halten von Hunden und deren Führen in der Öffentlichkeit. Darüber hinaus werden in diesem Gesetz die sog. gefährlichen Hunde aufgeführt. Zuständige Behörden sind das Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt und das Ordnungsamt. (HundeVO) ---- {{Lexikon2016}} Kategorie:LexikonKategorie:Verwaltung