Hunde

Aus SGK Berlin

Die Hundeverordnung Berlin regelt das Halten von Hunden und deren Führen in der Öffentlichkeit. Darüber hinaus werden in diesem Gesetz die sog. gefährlichen Hunde aufgeführt. Zuständige Behörden sind das Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt und das Ordnungsamt. (HundeVO)


Quelle: Berliner Kommunalpolitisches Lexikon, Stand: 2016