Hunde

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Die Hundeverordnung Berlin regelt das Halten von Hunden und deren Führen in der Öffentlichkeit. Darüber hinaus werden in diesem Gesetz die sog. gefährlichen Hunde aufgeführt. Zuständige Behörden sind das Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt und das Ordnungsamt. (HundeVO)


Quelle: Berliner Kommunalpolitisches Lexikon, Stand: 2016