Jobcenter

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Jobcenter sind seit 2011 gemeinsame Einrichtungen (gE) der kreisfreien Städte bzw. Landkreise und der Bundesagentur für Arbeit. Von ihnen werden kommunale Leistungen (Kosten der Unterkunft und Heizung) und Leistungen der Bundesagentur für Arbeit (Regelsatzleistungen) für die Anspruchsberechtigten erbracht. Vor allem besteht ihre Aufgabe in der Beratung sowie in der Vermittlung erwerbsfähiger Arbeitsloser in ein Arbeitsverhältnis oder in Ausbildung, Umschulung oder in eine Beschäftigung.

In Berlin gibt es in jedem Bezirk ein Jobcenter. Die Geschäftsführung wird von den Trägern über die Trägerversammlung bestimmt und kontrolliert. Von Berliner Seite gehören ihr in der Regel ein Senatsvertreter und zwei Bezirksamtsmitglieder an. Für jedes Jobcenter wird ein Beirat gewählt, der beratende Funktion hat und aus Mitgliedern der Freien Wohlfahrtspflege, von Gewerkschaften, Kammern, Kirchen und Arbeitgeberverbänden besteht.

Zu den kommunalen Leistungen für SGB II-Berechtigte, die außerhalb der Jobcenter erbracht werden, gehören auch Schuldnerberatung und psychosoziale Beratung, die Bereitstellung von Kita-Plätzen und die Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT).


Quelle: Berliner Kommunalpolitisches Lexikon, Stand: 2016