Bildungs- und Teilhabepaket (BuT)

Aus SGK Berlin

Aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts wurden zusätzliche Leistungen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene beschlossen, um ihnen über den Regelsatz nach SGB II oder SGB XII hinaus Leistungen zukommen zu lassen, die Benachteiligungen mindern sollen. Der Kreis der Anspruchsberechtigten wurde um weitere Einkommensschwache erweitert.

Es handelt sich um Sachleistungen oder um Barleistungen, die bei der Berliner Behörde zu beantragen sind, die auch die anderen Leistungen für die Anspruchsberechtigten erbringt:

  • die Jobcenter für Berechtigte nach dem SGB II,
  • die Sozialämter für Berechtigte nach dem SGB XII und für Asylbewerber, sofern nicht das Zentrale Leistungsstelle für Asylbewerber zuständig ist,
  • die Bürgerämter (Wohngeldämter) für Kinderzuschlagsberechtigte und Wohngeldempfänger.

Erforderlich ist ein besonderer Berlinpass, der ebenfalls von dem jeweiligen Amt ausgestellt wird.

Folgende Leistungen kommen in Betracht:

  • Zuschüsse zum Mittagessen in der Kita bzw. in der Schule (einschl. Hort),
  • Kostenübernahme für Tagesausflüge und mehrtägige Ausflüge von Kita oder Schule,
  • Lernförderung (Nachhilfe) in Gruppen, wenn die Versetzung gefährdet ist,
  • Schulbedarf (zwei Raten pro Schuljahr: 70 Euro bzw. 30 Euro),
  • Schülerbeförderung in Einzelfällen,
  • Kostenübernahme für Sport oder Kultur, Musikschule o.ä. bis zu 10 Euro monatlich.

Für weitere Vergünstigungen wird der Berlinpass-BuT angeboten.


Quelle: Berliner Kommunalpolitisches Lexikon, Stand: 2016