Klagerecht der Bezirke

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Obwohl Berlin eine Einheitsgemeinde ist und die Bezirke keine eigene Rechtspersönlichkeit haben, gibt es dennoch eine Möglichkeit der „Klage“ eines Bezirks gegen das Land Berlin. Nach § 14 Ziffer 9 des Gesetzes über den Verfassungsgerichtshof entscheidet dieser „bei Meinungsverschiedenheiten oder Zweifeln über die Vereinbarkeit der im Gesetz geregelten Abgrenzung der Zuständigkeitsbereiche zwischen der Hauptverwaltung und den Bezirken mit der Verfassung von Berlin auf Antrag eines Bezirks“.


Quelle: Berliner Kommunalpolitisches Lexikon, Stand: 2016