Klassenreisen

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Klassenreisen sind Klassenfahrten, Gedenkstättenfahrten, Schullandheimfahrten, Schüleraustausch bei Schulpartnerschaften, Schüleraustauschprogramme, Hortfahrten, Teilnahme von Schülergruppen an Wettbewerben, Fahrten einzelner Kurse und Arbeitsgemeinschaften, Projektfahrten und Ferienschulen.

Mehrtägige Klassenreisen, die nach den schulrechtlichen Bestimmungen durchgeführt werden (Beschluss der Schulkonferenz), sind Pflichtveranstaltungen, an denen alle Schülerinnen und Schüler teilnehmen sollen. Wer dazu aus eigenen Kräften und Mitteln nicht in der Lage ist, benötigt öffentliche finanzielle Hilfe. Wer die notwendigen Mittel als Hartz IV-Empfänger nicht aufbringen kann, hat Anspruch auf Bezahlung der tatsächlichen Kosten für Fahrt, Unterkunft und Verpflegung und für den Besuch gemeinsamer Veranstaltungen und Besichtigungen nach den Vorschriften des SGB II (Bildungs- und Teilhabepaket (BuT)).


Quelle: Berliner Kommunalpolitisches Lexikon, Stand: 2016