Konnexitätsprinzip

Aus SGK Berlin
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Im deutschen Staatsrecht versteht man unter dem Konnexitätsprinzip den Grundsatz, dass Aufgabenwahrnehmung und Ausgabenverantwortung bei derselben staatlichen Ebene, vor allem Bund oder Ländern, liegen. Von Seiten der Kommunen wird allgemein kritisiert, dass sie gegenüber Bund und Ländern nicht vom Konnexitätsprinzip vor übermäßiger finanzieller Belastung durch übertragene Aufgaben geschützt werden. Auch in Berlin erwarten die Bezirke, dass der Senat ihnen die Finanzmittel zur Verfügung stellt, die für die Erfüllung von übertragenen Aufgaben erforderlich sind („Wer bestellt, muss bezahlen!“).

Konsolidierungskonzepte sind zwischen Bezirken und der für Finanzen zuständigen Senatsverwaltung vereinbarte Pläne für die Rückführung von Schulden. Sie werden zwischen Bezirken mit Schulden und der Senatsverwaltung für in der Regel vier Jahre abgeschlossen und enthalten konkrete Angaben darüber in welchen Bereichen Einsparungen bzw. Mehreinnahmen von den Bezirken erreicht und für die Schuldentilgung eingesetzt werden.


Quelle: Berliner Kommunalpolitisches Lexikon, Stand: 2016