Lebensmittelaufsicht
Aus SGK Berlin
Version vom 22. Januar 2022, 18:36 Uhr von Knut (Diskussion | Beiträge)
Die Lebensmittelaufsicht bei den Veterinärämtern der Bezirke ist verantwortlich für die Durchsetzung des Verbraucherschutzes bei Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen.
Zu den Aufgaben der amtlichen Lebensmittelüberwachung gehören
- Amtliche Probennahme und Untersuchung
- Kontrollen in Produktions- und Verarbeitungsbetrieben sowie bei Importeuren
- Kontrollen im Groß- und Einzelhandel, auf Märkten und Volksfesten
- Kontrollen in Gastronomiebetrieben (ebenfalls auch auf Märkten und Volksfesten)
- Kontrollen der amtsärztlichen Gesundheitsbescheinigungen (Gesundheitspass)
- Beratung von Personen, die ein Gewerbe eröffnen wollen (zum Beispiel: Gaststätten, Imbisse, Einzelhandelsgeschäft, Reisegewerbe)
- Abnahme von Sachkunde-Nachweisen nach der Hackfleischverordnung
- Beteiligung an Baugenehmigungsverfahren
- Beratung zu den o. g. Aufgabenbereichen, insbesondere zu Fragen des gesundheitlichen Verbraucherschutzes
- Kontrolle der Einhaltung von Qualitäts- und Vermarktungsnormen (Handelsklassen) für tierische und nichttierische Lebensmittel, insbesondere für frisches Obst und Gemüse sowie Geflügel im Groß- und Einzelhandel
- Kontrolle und Bearbeitung von Anzeigen nach dem Textilkennzeichnungsgesetz
- Kontrolle und Bearbeitung von Anzeigen nach der Preisangabenverordnung.
Quelle: Berliner Kommunalpolitisches Lexikon, Stand: 2016