Lebensmittelaufsicht

Aus SGK Berlin
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Die Lebensmittelaufsicht bei den Veterinärämtern der Bezirke ist verantwortlich für die Durchsetzung des Verbraucherschutzes bei Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen.

Zu den Aufgaben der amtlichen Lebensmittelüberwachung gehören

  • Amtliche Probennahme und Untersuchung
  • Kontrollen in Produktions- und Verarbeitungsbetrieben sowie bei Importeuren
  • Kontrollen im Groß- und Einzelhandel, auf Märkten und Volksfesten
  • Kontrollen in Gastronomiebetrieben (ebenfalls auch auf Märkten und Volksfesten)
  • Kontrollen der amtsärztlichen Gesundheitsbescheinigungen (Gesundheitspass)
  • Beratung von Personen, die ein Gewerbe eröffnen wollen (zum Beispiel: Gaststätten, Imbisse, Einzelhandelsgeschäft, Reisegewerbe)
  • Abnahme von Sachkunde-Nachweisen nach der Hackfleischverordnung
  • Beteiligung an Baugenehmigungsverfahren
  • Beratung zu den o. g. Aufgabenbereichen, insbesondere zu Fragen des gesundheitlichen Verbraucherschutzes
  • Kontrolle der Einhaltung von Qualitäts- und Vermarktungsnormen (Handelsklassen) für tierische und nichttierische Lebensmittel, insbesondere für frisches Obst und Gemüse sowie Geflügel im Groß- und Einzelhandel
  • Kontrolle und Bearbeitung von Anzeigen nach dem Textilkennzeichnungsgesetz
  • Kontrolle und Bearbeitung von Anzeigen nach der Preisangabenverordnung.

Quelle: Berliner Kommunalpolitisches Lexikon, Stand: 2016