Lebensmittelaufsicht

Aus SGK Berlin

Die Lebensmittelaufsicht bei den Veterinärämtern der Bezirke ist verantwortlich für die Durchsetzung des Verbraucherschutzes bei Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen.

Zu den Aufgaben der amtlichen Lebensmittelüberwachung gehören

  • Amtliche Probennahme und Untersuchung
  • Kontrollen in Produktions- und Verarbeitungsbetrieben sowie bei Importeuren
  • Kontrollen im Groß- und Einzelhandel, auf Märkten und Volksfesten
  • Kontrollen in Gastronomiebetrieben (ebenfalls auch auf Märkten und Volksfesten)
  • Kontrollen der amtsärztlichen Gesundheitsbescheinigungen (Gesundheitspass)
  • Beratung von Personen, die ein Gewerbe eröffnen wollen (zum Beispiel: Gaststätten, Imbisse, Einzelhandelsgeschäft, Reisegewerbe)
  • Abnahme von Sachkunde-Nachweisen nach der Hackfleischverordnung
  • Beteiligung an Baugenehmigungsverfahren
  • Beratung zu den o. g. Aufgabenbereichen, insbesondere zu Fragen des gesundheitlichen Verbraucherschutzes
  • Kontrolle der Einhaltung von Qualitäts- und Vermarktungsnormen (Handelsklassen) für tierische und nichttierische Lebensmittel, insbesondere für frisches Obst und Gemüse sowie Geflügel im Groß- und Einzelhandel
  • Kontrolle und Bearbeitung von Anzeigen nach dem Textilkennzeichnungsgesetz
  • Kontrolle und Bearbeitung von Anzeigen nach der Preisangabenverordnung.

Quelle: Berliner Kommunalpolitisches Lexikon, Stand: 2016