Missbilligungsantrag

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Ein Missbilligungsantrag wird i.d.R. von Oppositionsparteien in der parlamentarischen Praxis gestellt, wenn sich ein Regierungsmitglied bzw. in den Bezirken ein Bezirks­amtsmitglied nach deren Ansicht fehlerhaft verhalten hat und dadurch nicht unerheblicher Schaden entstanden sei. Er ist gewissermaßen die Vorstufe zu einem Misstrauensvotum (Warnstufe), hat aber keine unmittelbaren Folgen.


Quelle: Berliner Kommunalpolitisches Lexikon, Stand: 2016