Missbilligungsantrag
Aus SGK Berlin
Ein Missbilligungsantrag wird i.d.R. von Oppositionsparteien in der parlamentarischen Praxis gestellt, wenn sich ein Regierungsmitglied bzw. in den Bezirken ein Bezirksamtsmitglied nach deren Ansicht fehlerhaft verhalten hat und dadurch nicht unerheblicher Schaden entstanden sei. Er ist gewissermaßen die Vorstufe zu einem Misstrauensvotum (Warnstufe), hat aber keine unmittelbaren Folgen.
Quelle: Berliner Kommunalpolitisches Lexikon, Stand: 2016