Missbilligungsantrag

Aus SGK Berlin

Ein Missbilligungsantrag wird i.d.R. von Oppositionsparteien in der parlamentarischen Praxis gestellt, wenn sich ein Regierungsmitglied bzw. in den Bezirken ein Bezirks­amtsmitglied nach deren Ansicht fehlerhaft verhalten hat und dadurch nicht unerheblicher Schaden entstanden sei. Er ist gewissermaßen die Vorstufe zu einem Misstrauensvotum (Warnstufe), hat aber keine unmittelbaren Folgen.


Quelle: Berliner Kommunalpolitisches Lexikon, Stand: 2016