Parkraumbewirtschaftung

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Parkraumbewirtschaftung ist die Steuerung des Verhältnisses von Parkplatzsuchenden zu Parkplätzen im öffentlichen Straßenraum. Parkraum wird vor allem dort bewirtschaftet, wo der Bedarf an Parkplätzen die Zahl der vorhandenen Parkplätze übersteigt. Durch die „Gebührenpflicht“ des Parkens soll eine Fluktuation erzielt werden, so dass über den Tag hinweg mehr Fahrzeuge geparkt werden können.

Nach der Verwaltungsvorschrift zu § 13 der Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) empfiehlt sich Parkraumbewirtschaftung nur dort, wo eine wirksame Überwachung gewährleistet ist.

Parkraumbewirtschaftung hat allerdings zur Folge, dass auch Anwohnerinnen und Anwohner nicht mehr kostenfrei parken dürfen, sondern im Bürgeramt eine gebührenpflichtige Anwohnervignette erwerben müssen (Bewohnerparken).

Betriebsvignetten für Betriebsfahrzeuge werden nur erteilt, wenn nachgewiesen wird, dass ein durch den Betriebslauf bedingter dringender Bedarf besteht, dieses Fahrzeug nicht nur zum Be- und Entladen oder Ein- und Aussteigen in unmittelbarem Umfeld des Betriebssitzes zu parken, und anderenfalls der Betriebsablauf nachhaltig beeinträchtigt würde, so dass die Tätigkeiten nicht mit anderen Verkehrsmitteln ausgeführt werden können.

Ergänzend zum Parkscheinautomaten ist das „Handyparken“ eingeführt; d. h. mit dem Handy kann durch An- und Abmelden des Parkvorgangs die Parkzeit minutengenau abgerechnet werden, so dass das Nachfüttern des Parkautomaten entfällt (auch M-Parking bzw. Easy-Parking). Die bundesweit gültige M-Parking-Vignette kann u.a. in Berlin, Köln, Duisburg, Leverkusen, Flensburg, Hamburg und Paderborn eingesetzt werden.


Quelle: Berliner Kommunalpolitisches Lexikon, Stand: 2016