Personalvertretung: Versionsgeschichte

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  • AktuellVorherige 20:06, 24. Jan. 2022Knut Diskussion Beiträge 392 Bytes +392 Bytes Die Seite wurde neu angelegt: „Die Personalvertretung (Personalrat) ist die Vertretung der Beschäftigten (Tarifbeschäftigte, Beamte) einer Dienststelle der öffentlichen Verwaltung vergleichbar mit der Arbeitnehmervertretung in den Betrieben der Privatwirtschaft (Betriebsrat). Das Recht der Personalvertretung ist im Personalvertretungsgesetz geregelt. ---- {{Lexikon2016}} Kategorie:LexikonKategorie:Verwaltung