Personalvertretung

Aus SGK Berlin

Die Personalvertretung (Personalrat) ist die Vertretung der Beschäftigten (Tarifbeschäftigte, Beamte) einer Dienststelle der öffentlichen Verwaltung vergleichbar mit der Arbeitnehmervertretung in den Betrieben der Privatwirtschaft (Betriebsrat). Das Recht der Personalvertretung ist im Personalvertretungsgesetz geregelt.


Quelle: Berliner Kommunalpolitisches Lexikon, Stand: 2016