Privatschulen

Aus SGK Berlin
Version vom 25. Januar 2022, 20:55 Uhr von Knut (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „Eine Privatschule ist eine Schule in freier Trägerschaft, nicht in der Trägerschaft der Kommune oder des Staates. Private Schulen sind somit keine öffentlichen Schulen. Privatschulen sind entweder Ersatzschulen, wenn sie in ihren Bildungs- und Erziehungszielen den öffentlichen Schulen entsprechen, oder Ergänzungsschulen, wenn sie andere Erziehungsziele haben (z. B. Sprachschulen). Privatschulen in Berlin unterstehen der staatlich…“)

(Unterschied) ← Nächstältere Version | Bestätigte Version (Unterschied) | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Eine Privatschule ist eine Schule in freier Trägerschaft, nicht in der Trägerschaft der Kommune oder des Staates. Private Schulen sind somit keine öffentlichen Schulen.

Privatschulen sind entweder Ersatzschulen, wenn sie in ihren Bildungs- und Erziehungszielen den öffentlichen Schulen entsprechen, oder Ergänzungsschulen, wenn sie andere Erziehungsziele haben (z. B. Sprachschulen).

Privatschulen in Berlin unterstehen der staatlichen Schulaufsicht und werden aus öffentlichen Mitteln mitfinanziert, allerdings nicht zu 100 %, so dass Eltern ein Schulgeld zahlen müssen.

In Berlin nimmt die Nachfrage nach Schulen in freier Trägerschaft kontinuierlich zu.


Quelle: Berliner Kommunalpolitisches Lexikon, Stand: 2016