Freie Träger

Aus SGK Berlin

Zur Trennung von Kontrollfunktion und Durchführungsverantwortung gibt es einen weitgehenden politischen Konsens darüber, dass – vor allem – Aufgaben der sozialen Infrastruktur von freien Trägern und nicht vom Staat selbst erfüllt werden. Das Spektrum reicht von Einrichtungen der Kindertagesbetreuung über Hilfe zur Erziehung (HzE) bis zu Hilfen in besonderen Lebenslagen wie Eingliederungshilfen oder Seniorenbetreuung.

Freie Träger sind in der Regel gemeinnützig und als Vereine oder gemeinnützige Gesellschaften verfasst. Die weitaus meisten freien Träger sind unter dem Dach der sechs im Sozialgesetzbuch historisch privilegierten Wohlfahrtsverbände Arbeiterwohlfahrt (AWO), Caritas, Diakonie (DW), Paritätischer (DPW), Rotes Kreuz (DRK) und Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland (ZWST) organisiert. In den neuen Bundesländern hat die Volkssolidarität eine tragende Rolle.

Finanzmittel zur Erfüllung ihrer Aufgaben erhalten die freien Träger aus Mitgliedsbeiträgen und Spenden sowie über Zuschüsse und Zuwendungen aus öffentlichen Haushalten. Soweit es sich bei den Mitteln der freien Träger um öffentliche handelt, werden hierüber Leistungsverträge abgeschlossen oder Zuwendungsbescheide erlassen, die die Rechte und Pflichten der Träger abschließend regeln.

Berlin hat seit 2005 etwa die Hälfte seiner bis dahin in städtischer Verantwortung unter Leitung der Jugendämter bestehenden Kindertagesstätten an freie Träger abgegeben. Dadurch drehte sich das Verhältnis der öffentlichen zu den frei-gemeinnützigen Kindertagesstätten von 2:1 in 1:2 um. Das in öffentlicher Hand verbliebene Drittel aller Kindertagesstätten in Berlin ist in fünf Kita-Eigenbetrieben organisiert. Auch andere Einrichtungen der Jugendhilfe wurden aus der staatlichen Verantwortung in die Zuständigkeit freier Träger übergeben.


Quelle: Berliner Kommunalpolitisches Lexikon, Stand: 2016