Rechtsamt

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Das Rechtsamt jedes Bezirks ist ein interner Serviceleister, führt also keine Rechtsberatung für Bürgerinnen und Bürger durch, sondern berät das Bezirksamtskollegium und die Abteilungen des Bezirksamts in Rechtsfragen. Der Leiter bzw. die Leiterin des Rechtsamts nimmt beratend an den Bezirksamtssitzungen teil (§ 37 Abs. 1 BezVG).

siehe auch: Ämterstruktur in den Bezirken


Quelle: Berliner Kommunalpolitisches Lexikon, Stand: 2016