Umweltverträglichkeitsprüfung

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Die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist ein gesetzlich vorgesehenes, systematisches Prüfungsverfahren, mit dem die unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen von Vorhaben bestimmten Ausmaßes auf die Umwelt im Vorfeld der Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens festgestellt, beschrieben und bewertet werden. Die Ergebnisse der im Rahmen der UVP durchgeführten Umweltverträglichkeitsuntersuchung werden als Umweltverträglichkeitsstudie bezeichnet und sind zusammen mit den weiteren Projektunterlagen Grundlage für die UVP.

Eine solche Prüfung ist vorgeschrieben, um festzustellen, ob oder unter welchen Voraussetzungen ein Vorhaben genehmigungsfähig ist, weil es der Umwelt nicht schadet oder welche Auswirkungen die vorgesehene Maßnahme (z. B. der Bau einer Industrieanlage, einer Autobahn oder eines Sportplatzes) auf die Umwelt hat und ob und welche Bedingungen mit der Genehmigung verbunden werden müssen.

Die gutachtliche Stellungnahme wird in der Regel vom Stadtplanungsamt beauftragt und extern durchgeführt. Das Ergebnis des Gutachtens muss bei der Abwägung berücksichtigt werden.

siehe auch: Nachhaltigkeit


Quelle: Berliner Kommunalpolitisches Lexikon, Stand: 2016