Nachhaltigkeit

Aus SGK Berlin

Das Konzept der Nachhaltigkeit beschreibt die Nutzung eines Systems in einer Weise, dass dieses System in seinen wesentlichen Eigenschaften erhalten bleibt und sein Bestand auf natürliche Weise regeneriert werden kann.

Die Grundregel des Nachhaltigkeitsmanagements lautet:

„Jede Generation muss ihre Aufgaben selbst lösen und darf sie nicht den kommenden Generationen aufbürden. Zugleich muss sie Vorsorge für absehbare zukünftige Belastungen treffen.“

Daneben gibt es Regeln für einzelne Handlungsbereiche. Für die Umwelt gilt die Regel, dass ihre Ressourcen nur in dem Umfang genutzt werden dürfen, wie sie nachwachsen beziehungsweise sich regenerieren. Die öffentlichen Haushalte sind der Generationengerechtigkeit verpflichtet. Armut und sozialer Ausgrenzung ist vorzubeugen. Des Weiteren ist das Nachhaltigkeitskonzept auch für Maßnahmen im Baubereich und in der Bildung anzuwenden.

Bei jeder Maßnahme sollte geprüft werden, welche Auswirkungen das Vorhaben unter Nachhaltigkeitsgesichtspunkten auf die Umwelt und die soziale und wirtschaftliche Entwicklung hat. In einer Reihe von Bezirken liegen formelle Beschlüsse der Bezirksverordnetenversammlungen zur Agenda 21 vor sowie umfassende Aktionsprogramme mit Leitbildern, konkreten Maßnahmen und Nach­haltigkeitsindikatoren. Die Koordination, Beratung und Vernetzung der Akteure sowie der vielfältigen Agenda-Aktivitäten und Projekte erfolgt in den Bezirken nicht einheitlich, sondern entweder über die Bezirksverwaltungen, einen Agenda-Rat, einen Förderverein oder wird in bereits bestehende partizipative Prozesse (z.B. Soziale Stadt) integriert.

siehe auch: Demografiecheck, Umweltverträglichkeitsprüfung


Quelle: Berliner Kommunalpolitisches Lexikon, Stand: 2016