Verbraucherschutz

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Die Verbraucher müssen so informiert sein, dass sie selbstständig entscheiden und auswählen können. Nach der Auslegung des Europäischen Gerichtshofs muss die Irreführung durch Werbung an einem „durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher“ gemessen werden.

Der kommunale Verbraucherschutz liegt vorwiegend im Bereich der Veterinär- und Lebensmittelaufsicht.


Quelle: Berliner Kommunalpolitisches Lexikon, Stand: 2016