Knut
Die Seite wurde neu angelegt: „Das Abgeordnetenhaus von Berlin und die Bezirksverordnetenversammlungen der zwölf Bezirke werden alle fünf Jahre in allgemeiner, gleicher, freier, geheimer und direkter Wahl gewählt. Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Tage der Wahl zum Abgeordnetenhaus das 18. Lebensjahr, zu den Bezirksverordnetenversammlungen das 16. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten ununterb…“