Öffentlicher Personennahverkehr

Aus SGK Berlin

Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) ist die allgemein zugängliche Beförderung von Personen mit Verkehrsmitteln im Linienverkehr, die überwiegend dazu bestimmt sind, die Verkehrsnachfrage im Stadt-, Vorort- oder Regionalverkehr zu befriedigen.

Nach § 5 des Regionalisierungsgesetzes (RegG) stehen den Ländern Mittel für den öffentlichen Personennahverkehr aus dem Mineralölsteueraufkommen des Bundes zur Verfügung.

Der öffentliche Personennahverkehr wird in Deutschland rechtlich gegliedert in den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) und den Straßenpersonennahverkehr (ÖSPV) – auch als Stadtverkehr oder Regionalverkehr bezeichnet.

Auf europäischer Ebene ist der ÖPNV in der Verordnung 1370/2007 vom 23. Oktober 2007 geregelt.

Das Regionalisierungsgesetz und die jeweiligen Ländergesetze weisen den Aufgabenträgern die Verantwortung für den ÖPNV als Leistung der Daseinsvorsorge zu. Zuständig sind für den SPNV die Länder oder die nach Landesgesetz zuständigen Zweckverbände oder die besonderen Aufgabenträger für den SPNV und für den ÖSPV die Landkreise und kreisfreien Städte.

Gemäß dem Berliner ÖPNV-Gesetz ist das Land Berlin Aufgabenträger für den schienengebundenen Personennahverkehr (SPNV) und für den übrigen öffentlichen Personennahverkehr (üÖPNV). Zum SPNV gehören die Verkehrssysteme Eisenbahnregionalverkehr und S-Bahn. Zum ÖPNV werden U-Bahnen, Straßenbahnen, Autobusse und Fähren in Berlin gerechnet.

Das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) regelt, unter welchen Voraussetzungen Unternehmer Fahrgäste mit Bussen, Straßen-, Stadt- und U-Bahnen sowie Taxen befördern dürfen.

Wichtigste Finanzierungssäule sind die Fahrgeldeinnahmen. Daneben gibt es Ausgleichszahlungen der öffentlichen Hand an die Verkehrsunternehmen für Leistungen, die diese im gemeinwirtschaftlichen Interesse erbringen. Hierunter fallen die Tarifersatzleistungen, etwa aufgrund der §§ 145 ff. SGB IX (für die kostenlose Beförderung Behinderter) oder § 45a PBefG und § 6a AEG (für kostengünstige Tickets für Schüler, Studenten und Auszubildende). Darüber hinaus sind die Leistungen, die die öffentliche Hand im Bereich der Infrastruktur erbringt, ein wichtiges finanzielles Standbein des Nahverkehrs.

siehe auch: Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB)


Quelle: Berliner Kommunalpolitisches Lexikon, Stand: 2016