Abhängigkeitsquotient

Aus SGK Berlin

Mit den Abhängigkeitsquotienten wird dargestellt, wie viele Erwerbspersonen den Unterhalt für noch nicht im Erwerbsleben stehende Personen (Kinder und Jugendliche) bzw. nicht mehr im Erwerbsleben stehende Personen (z.B. Rentner) finanzieren müssen.

Altenquotient

Gradmesser für das zahlenmäßige Verhältnis von Rentnern zur Erwerbsbevölkerung. Der Altenquotient berechnet sich als Zahl der Personen über 65 Jahre geteilt durch die Zahl der Personen zwischen 20 und 64 Jahre. Für Deutschland betrug der Altenquotient im Jahr 2013 einen Wert von 34. Nach den Vorausberechnungen des Statistischen Bundesamtes wird dieser bis 2060 deutlich steigen.

Jugendquotient

Beim Jugendquotienten (eigentlich Kinder- und Jugendquotient) wird die jüngere (noch nicht erwerbsfähige) Bevölkerung auf die Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter bezogen. Die Zahl der Personen im Alter unter 20 Jahren wird dividiert durch die Bevölkerungszahl zwischen 20 und 65 Jahren.

Gesamtquotient

Der Gesamtquotient oder Gesamtabhängigenquotient spiegelt das quantitative Verhältnis von Bevölkerung im erwerbsfähigen und nichterwerbsfähigen Alter wider. Er ergibt sich als Summe aus dem Jugend- und dem Altenquotienten. Die Zahl der Personen unter 20 Jahren wird addiert zur Bevölkerungszahl ab 65 Jahre, die Summe wird dividiert durch die Bevölkerungszahl zwischen 20 und 65 Jahren. Bei den dargestellten Quotienten gibt es keine vorgeschriebenen Altersgrenzen. Am gebräuchlichsten sind Abgrenzungen bei 20 Jahren (alternativ 15 Jahren) nach unten und 65 Jahren (alternativ 60 bzw 67 Jahren) nach oben.

Quellen: Rostocker Zentrum zur Erforschung des demografischen Wandels, Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung


Quelle: Berliner Kommunalpolitisches Lexikon, Stand: 2016