Anstalt des öffentlichen Rechts

Aus SGK Berlin

Eine Anstalt des öffentlichen Rechts (AdöR, AöR) ist eine Institution, die eine bestimmte öffentliche Aufgabe erfüllt, die ihr gesetzlich zugewiesen ist. Sie bündelt sächliche Mittel (Gebäude, Einrichtung, Fahrzeuge usw.) und persönliche Mittel (Planstellen für Beamte und Stellen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer) in einer Organisationseinheit. Beispiele: Die Rundfunkanstalten der ARD, das ZDF, die Berliner Bäderbetriebe und die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL). Auch Universitäten, Studentenwerke und öffentliche Krankenhäuser können Anstalten des öffentlichen Rechts sein.


Quelle: Berliner Kommunalpolitisches Lexikon, Stand: 2016