Assessment-Center

Aus SGK Berlin

Ein Assessment-Center (AC) ist das Gremium in einem Personalauswahlverfahren, das unter mehreren Bewerbern diejenigen ermittelt, die den Anforderungen eines Unternehmens und einer zu besetzenden Stelle am besten entsprechen. Hierzu werden die Bewerber vor verschiedene Probleme gestellt und im Umgang mit diesen bewertet. Das AC kann die Personalabteilung firmenintern stellen oder es kann durch eine externe Beratungsfirma unterstützt oder vollständig besetzt werden.

Für die Berliner Verwaltung ist das AC bei Personalauswahlverfahren gem. dem Vierten Gesetz zur Reform der Berliner Verwaltung (4. Verwaltungsreformgesetz – 4. VerwRefG) vom 3.11.2005 anzuwenden:

Die Auswahl bei Personalentscheidungen ist unter Zugrundelegung des beruflichen Werdegangs in geeigneten Auswahlverfahren (Auswahlinterviews, strukturierten Auswahlgesprächen oder gruppenbezogenen Auswahlverfahren) zu treffen und schlüssig und nachvollziehbar zu dokumentieren. Zu Auswahlverfahren für Führungsaufgaben soll auch eine fachkundige Person hinzugezogen werden, die nicht in der auswählenden Dienststelle beschäftigt ist.

siehe auch: Verwaltungsreform


Quelle: Berliner Kommunalpolitisches Lexikon, Stand: 2016