Bürgerhaushalt

Aus SGK Berlin

Die Idee des Bürgerhaushalts wurde zuerst (seit 1989) in Porto Alegre im südbrasilianischen Bundesstaat Rio Grande do Sul als ein demokratieförderndes Programm gegen eine autoritäre und korrupte Stadtverwaltung unter Beteiligung zivilgesellschaftlicher Gruppen entwickelt.

Der Bürgerhaushalt, auch partizipativer Haushalt oder Beteiligungshaushalt genannt, ist hierzulande ein Instrument kommunaler Bürgerbeteiligung. Die öffentliche Verwaltung bemüht sich dabei um mehr Haushaltstransparenz und lässt die Betroffenen zumindest über einen Teil des Investitionshaushalts (ggf. auch des konsumtiven Haushalts) mitbestimmen.

Für eine gelingende Mitwirkung von Bürgern am Haushalt bedarf es einiger Grundvoraussetzungen. Dazu gehören

  • eine allgemein verständliche Darstellung des Haushalts, seiner verschiedenen Elemente und der Verfahren zur Aufstellung;
  • partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen Politik, Verwaltung und der beteiligten Bürgerschaft;
  • Rechenschaftslegung gegenüber den Bürgern nach Verabschiedung des Bezirkshaushalts.

Seit einigen Jahren gibt es auch in Berliner Bezirken Bürgerhaushaltsverfahren, idealtypisch in Lichtenberg, wo das Verfahren seit 2005 in folgenden Stufen abläuft:

  • Informationsveranstaltungen mit Zielgruppen durch Stadtteilzentren;
  • Vorschlagphase per Online-Dialog;
  • Stadtteilkonferenzen zur Diskussion der Bürgervorschläge;
  • Votierungsphase (online und offline) zur Bewertung der Vorschläge;
  • Abstimmung über die Vorschläge durch 25.000 per Zufall ausgewählte Haushalte;
  • Evaluation des Verfahrens;
  • BVV-Beschluss über die Bürgervorschläge;
  • Rechenschaftsveranstaltung.

(Quelle: Handbuch Partizipation, SenStadt 2011)


Quelle: Berliner Kommunalpolitisches Lexikon, Stand: 2016