Bürgerkommune

Aus SGK Berlin

Der Begriff Bürgerkommune bezeichnet eine Form bürgerschaftlicher kommunaler Selbstverwaltung, bei der die Gemeindevertretung und die Verwaltung gemeinsam mit Bürgerinnen und Bürgern sowie der örtlichen Wirtschaft kooperativ zusammenarbeiten. Alle Beteiligten tragen im Rahmen ihrer Aufgaben, ihrer jeweils spezifischen Betroffenheit und ihrer Möglichkeiten aktiv dazu bei, das Leben in ihrer Gemeinde, ihrem Stadtteil oder ihrem Quartier zu gestalten.

Abgeordnete und Bezirksverordnete sowie Bezirks- und Senatsverwaltungen haben die Aufgabe, die erforderlichen Problemverarbeitungskapazitäten zur strategischen Steuerung und eine das bürgerschaftliche Engagement unterstützende Infrastruktur aufzubauen, denn die Kommune wird künftig immer mehr Politikfelder nur noch moderierend begleiten. Damit ist die Bürgerkommune mehr als die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an Planungs- und Entscheidungsprozessen. Sie ist kein fertiges Modell, sondern ein dynamischer Prozess, der in jeder Kommune von allen Akteursgruppen gemeinsam und ortsbezogen gestaltet werden muss. Gelingt das Zusammenspiel der Akteursgruppen, erhält die Kommune maßgeschneiderte Lösungen. Die Solidarität unter den Beteiligten wird gestärkt, die Zufriedenheit der Menschen und die Identifikation mit der Kommune wachsen. Die Effektivität von Kommunalpolitik wird durch bessere Ergebnisse im Sinne der politischen Zielsetzung erhöht.

siehe auch: Mitwirkung der Einwohnerschaft


Quelle: Berliner Kommunalpolitisches Lexikon, Stand: 2016