Barrierefreiheit

Aus SGK Berlin

Barrierefrei sind bauliche Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für Menschen mit Behinderung in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind. . Eine besondere Erschwernis liegt insbesondere auch dann vor, wenn Menschen mit Behinderung die Mitnahme oder der Einsatz benötigter Hilfsmittel verweigert oder erschwert wird. (§ 4a Landesgleichberechtigungsgesetz Berlin)

Barrierefreie Stadt Berlin

Die gesellschaftlichen Veränderungen und nicht zuletzt der demografische Wandel haben die Forderung nach barrierefreiem Bauen und Verkehr zu einer zentralen Frage für öffentliche Räume und Gebäude gemacht. Barrierefreiheit wird heute in einem umfassenden Sinne verstanden: Bestimmte Farben oder Schriften sind deutlicher wahrnehmbar als andere, bestimmte Bodenbeläge geben mehr oder weniger Halt, akustische Bedingungen können die Orientierung leichter machen oder sie erschweren. Nach den Prinzipien des „Design for all“ ist jede gestalterische Maßnahme zum Nutzen aller Menschen – einschließlich der Menschen mit Behinderung – auszurichten. Das bedeutet auch, dass Sonderlösungen für Menschen mit Behinderung tendenziell überflüssig werden.


Quelle: Berliner Kommunalpolitisches Lexikon, Stand: 2016