Basiskorrektur

Aus SGK Berlin

Die Basiskorrektur ist ein im Berliner Haushaltswesen verwendeter Begriff. Sie beinhaltet Korrekturen der Zuweisungswerte nach Ablauf eines Haushaltsjahres, wenn sich die Grundannahmen für die Finanzzuweisung erheblich verändert haben (z. B. durch Rechtsänderungen, Aufgabenverlagerung).

siehe auch: Median


Quelle: Berliner Kommunalpolitisches Lexikon, Stand: 2016