Bau- und Wohnungsaufsicht

Aus SGK Berlin

Die Bauaufsicht berät Bauherren, erteilt Bauvorbescheide, genehmigt den Neu-, Um- und Ausbau baulicher Anlagen, genehmigt Werbeanlagen, führt Brandsicherheitsschauen durch und ordnet zur Gefahrenabwehr die Beseitigung von Mängeln an baulichen Anlagen an.

Die Wohnungsaufsicht erteilt einem Wohnungsinhaber Auflagen, wenn erhebliche Mängel vorhanden sind, er schriftlich darauf hingewiesen wurde, er daraufhin die Mängel aber nicht beseitigt hat. Die Wohnungsaufsicht wird in der Regel aufgrund einer Mieter-Anzeige tätig.


Quelle: Berliner Kommunalpolitisches Lexikon, Stand: 2016