Bestattungen

Aus SGK Berlin

Bestattungen können als Erd- oder Feuerbestattungen vorgenommen werden. Dafür unterhält Berlin Friedhöfe und Krematorien. Die Pflicht zur Bestattung obliegt den Angehörigen (§ 16 Bestattungsgesetz). Sind diese dazu nicht in der Lage, tritt die Gemeinde ein, in Berlin das zuständige Bezirksamt (Sozialamt). In besonderen Fällen kann auch das Gesundheitsamt für die Bestattung zuständig sein, wenn es beispielsweise zur Gefahrenabwehr oder zur Vermeidung von Seuchen erforderlich ist.


Quelle: Berliner Kommunalpolitisches Lexikon, Stand: 2016