Daseinsvorsorge

Aus SGK Berlin

Daseinsvorsorge ist ein verwaltungsrechtlicher Begriff, der auch in der politischen und sozialwissenschaftlichen Diskussion eine wichtige Rolle spielt. Er umschreibt die staatliche Aufgabe zur Bereitstellung der für ein sinnvolles menschliches Dasein notwendigen Güter und Leistungen – die sogenannte Grundversorgung. Dazu zählt als Teil der Leistungsverwaltung die Bereitstellung von öffentlichen Einrichtungen für die Allgemeinheit, also Verkehrs- und Beförderungswesen, Gas-, Wasser-, und Elektrizitätsversorgung, Müllabfuhr, Abwasserbeseitigung, Bildungs- und Kultureinrichtungen, Krankenhäuser, Friedhöfe, Bäder usw. (Infrastruktur). Dabei handelt es sich größtenteils um Betätigungen, die von kommunalwirtschaftlichen, aber auch privatwirtschaftlichen Betrieben wahrgenommen werden. Soweit diese Aufgaben durch privatwirtschaftliche Betriebe wahrgenommen werden, ist die Gemeinde (hier die Stadt Berlin) verpflichtet, die Versorgung durch entsprechende Verträge sicherzustellen (Gewährleistungspflicht).


Quelle: Berliner Kommunalpolitisches Lexikon, Stand: 2016