Deckungsfähigkeit
Aus SGK Berlin
Die Deckungsfähigkeit erlaubt es, Mehrausgaben bei einem Haushaltskapitel oder -titel durch Minderausgaben an anderer Stelle auszugleichen und bewirkt, dass keine überplanmäßigen Ausgaben entstehen (§ 46 LHO Bln.)
Quelle: Berliner Kommunalpolitisches Lexikon, Stand: 2016