Einnahmen

Aus SGK Berlin

Einnahmen der öffentlichen Hand sind: Steuern, Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Vermögensveräußerungen, Darlehensrückflüsse, Zuweisungen und Zuschüsse, Einnahmen aus Krediten, Einnahmen aus Rücklagen. Für die Berliner Bezirke sind vor allem die Zuweisungen (aus dem Gesamtberliner Haushalt) und Verwaltungseinnahmen von Bedeutung, da sie selbst keine (Kommunal-) Steuern, z. B. Gewerbesteuer, erheben können.

siehe auch: Bereinigte Einnahmen / Ausgaben


Quelle: Berliner Kommunalpolitisches Lexikon, Stand: 2016