Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber

Aus SGK Berlin

Bei den Wahlen zum Abgeordnetenhaus dürfen parteilose Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber als Direktkandidaten in einem Wahlkreis antreten. Dazu benötigen sie die Unterstützung von 45 Wahlberechtigten.


Quelle: Berliner Kommunalpolitisches Lexikon, Stand: 2016