Elektronische Signatur

Aus SGK Berlin

Unter einer elektronischen Signatur (früher digitale Signatur genannt) versteht man Daten, mit denen man den Unterzeichner bzw. Signaturersteller identifizieren kann und sich die Integrität der signierten, elektronischen Daten prüfen lässt. Die elektronische Signatur erfüllt somit technisch gesehen den gleichen Zweck wie eine eigenhändige Unterschrift auf Papierdokumenten.


Quelle: Berliner Kommunalpolitisches Lexikon, Stand: 2016