Erziehungsberatung

Aus SGK Berlin

Erziehungsberatung ist eine Pflichtaufgabe des Staates. Sie gehört zu den Hilfen zur Erziehung (HzE). Erziehungsberatungsstellen und andere Beratungsdienste und -einrichtungen müssen Kinder, Jugendliche, Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Klärung und Bewältigung individueller und familienbezogener Probleme und der zugrunde liegenden Faktoren, bei der Lösung von Erziehungsfragen sowie bei Trennung und Scheidung unterstützen. Der Zugang ist freiwillig. Auf Wunsch wird auch anonym beraten.

Zur Umsetzung dieser staatlichen Pflicht haben die LIGA der Berliner Wohlfahrtsverbände und die öffentlichen Träger (Bezirksämter) sowie die für Jugend zuständige Senatsverwaltung vereinbart, dass pro Bezirk mindestens je eine freie und eine öffentliche Beratungsstelle vorgehalten wird. Die Kosten trägt das Land Berlin. Die Beratungsstellen erbringen Hilfe zur Erziehung nach § 28 SGB VIII, die konzeptionell und methodisch verbunden ist mit Angeboten zur

  • Allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie nach § 16 SGB VIII
  • Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung nach § 17 SGB VIII
  • Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge nach § 18 SGB VIII
  • Beratung für junge Volljährige auf Grundlage § 41 SGB VIII

Quelle: Berliner Kommunalpolitisches Lexikon, Stand: 2016