Europäischer Sozialfonds

Aus SGK Berlin

Der Europäische Sozialfonds trägt durch die Verbesserung der Beschäftigungs- und Arbeitsmöglichkeiten, die Förderung einer hohen Beschäftigungsquote und von mehr und besseren Arbeitsplätzen zur Stärkung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts in der Europäischen Gemeinschaft bei. Zu diesem Zweck unterstützt er Maßnahmen im Hinblick auf Vollbeschäftigung, Arbeitsplatzqualität und Arbeitsproduktivität sowie Maßnahmen zur Förderung der sozialen Eingliederung und Maßnahmen zur Verringerung nationaler, regionaler und lokaler Disparitäten bei der Beschäftigung. Rechtsgrundlage: Verordnung (EG) Nr. 1081/2006 vom 5. Juli 2006.

Operationelles Programm des Landes Berlin für den ESF 2007 bis 2013 genehmigt am 6. Februar 2007: das Volumen für Berlin beträgt für die laufende Förderperiode bis 2013 insgesamt 335,9 Millionen €. Bereits 2009 hat der Senat strategische Eckpunkte für seine Forderungen zur Fortsetzung der ESF-Förderung für die Zeit nach 2013 beschlossen. U.a. strebt der Senat einen gemeinsamen strategischen Rahmen für den Einsatz des Europäischen Regionalfonds (EFRE) und des Europäischen Sozialfonds (ESF) für Berlin an. Ergebnisse sind nicht vor Ende des Jahres 2012 zu erwarten.


Quelle: Berliner Kommunalpolitisches Lexikon, Stand: 2016